SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006, geändert mit 2020/878/EU
Handelsname:
SPINEL
Erstellt am: 27.1.2012 |
SPINEL
The product names refer to additional codes representing different material grades: SPINEL SP67, SPINEL SP78, SPINEL SP90 (all sizes)
SPINEL (CAS: 1302-67-6, EC: 215-105-9)
01-2119457267-32-0008
Grundstoff in der Feuerfest, Keramik, Glas und Chemieindustrie, Schleifmittel, Poliermittel; Verwendung als Additive, Füllstoffe, Pigmente
nicht bekannt.
HerstellerSILKEM, d. o. o. |
112
+386 2 7991 208 (7h - 15h)
Gemäß den Vorschriften ist die Zubereitung nicht als gefährlich eingestuft.
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind nicht erforderlich.
-
Die Zubereitung ist gemäß den Vorschriften nicht als gefährlich eingestuft.
Das Produkt enthält keine Stoffe, die als beständig oder toxisch eingestuft wurden, oder Stoffe, die sich anreichern können (PBT), bzw. sehr beständige oder stark toxische Stoffe oder Stoffe, die sich stark anreichern können.
Name | CAS EG Index |
% | Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 | Spezifische Konzentrationsgrenzen | Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG | REACH-Registrierungs-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
SPINEL | 1302-67-6 215-105-9 - |
>99 | keine Einstufung | keine Einstufung | 01-2119457267-32-0008 |
Für Stoffe siehe 3.1.
Ersthelfer sollten auf den Selbstschutz achten.
Verunfallten an die frische Luft bringen - kontaminierten Bereich verlassen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidung und Schuhe entfernen. Betroffene Körperteile sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen! Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen.
Offene Augen, auch unter den Augenlidern, sofort mit viel fließendem Wasser ausspülen. Bei andauernder Reizung medizinischen Dienst/Arzt konsultieren!
Mund mit Wasser ausspülen. Im Zweifelsfall oder im Falle der Verschlechterung ärztliche Hilfe suchen. Dem Arzt Sicherheitsdatenblatt oder Etikett vorzeigen.
Nicht auf das Auftreten von Symptomen warten.
Keine reizenden Wirkungen.
Keine Symptome sind zu erwarten.
Symptome nicht zu erwarten.
-
Das Produkt selbst ist nicht brennbar. Übliche Feuerlöschmittel verwenden (Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Löschschaum, Wassersprühstrahl). Löschmittel hinsichtlich der Umstände und anderen Faktoren auswählen.
Wasservollstrahl.
-
-
In Bezug auf Umstände und andere Faktoren auswählen.
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Entsprechende Lüftung sichern.
-
Kontamination von Boden und Grundwasser vermeiden.
-
Zubereitung aufnehmen und für erneute Verwendung recyceln lassen. Das Präparat mechanisch in entsprechenden Behältern/Verpackungen ansammeln und den Abfall einem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen überlassen.
-
Siehe auch Abschnitte 8 und 13.
Gute Lüftung sicherstellen.
Staubentstehung verhindern.
-
Für persönliche Hygiene sorgen (vor der Pause und bei Arbeitsende Hände waschen). Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Staub nicht einatmen.
In einem gut belüfteten, trockenen und kühlen Raum aufbewahren.
-
-
-
Lagerklasse (TRGS510): 13
-
-
-
Stoffidentität | Arbeitsplatzgrenzwert | Spitzenbegr. | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Bezeichnung | EG-Nr. | CAS-Nr. | ml/m3 (ppm) |
mg/m3 | Überschrei- tungsfaktor |
Bemerkungen | Biologische Grenzwerte (BGW) |
SPINEL | 215-105-9 | 1302-67-6 | 3 | 2 | Staub - einatembare Fraktion | ||
SPINEL | 215-105-9 | 1302-67-6 | 10 | 2 | Staub - alveolengängige Fraktion |
DIN EN 482 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012+A1:2015. DIN EN 689:2016 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten.
N.b.
N.b.
Für persönliche Hygiene sorgen: vor den Pausen und nach Beendigung der Arbeit Hände waschen.
An Stellen mit einer höheren Konzentration für gute Lüftung und lokale Absaugung sorgen.
Schutzbrille mit Seitenschutz (ISO 16321-1).
Schutzhandschuhe (DIN EN ISO 374-1:2018).
Schutzkleidung (DIN EN ISO 13688:2022) und Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345:2022).
Bei normaler Verwendung und geeigneter Belüftung nicht erforderlich. Falls die Lüftung ungenügend ist, Atemschutzgerät tragen. Maske mit Staubfilter (P2) (DIN EN 140:1998). Maske mit Staub-/Aerosolfilter – FFP3 (EN 149:2001) tragen. Erhöhte Konzentrationen bedeuten, dass die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz überschritten sind.
-
-
- | Aggregatzustand: | fest |
---|---|---|
- | Farbe: | bernsteinfarben |
- | Geruch: | geruchlos |
- | pH-Wert | 6 – 9,5 |
---|---|---|
- | Schmelzpunkt/Schmelzbereich | < 2135 °C |
- | Siedebeginn und Siedebereich | N.b. |
- | Flammpunkt | N.b. |
- | Verdampfungsgeschwindigkeit | N.b. |
- | Entzündbarkeit (fest, gasförmig) | N.b. |
- | Explosionsgrenzen | N.b. |
- | Dampfdruck | N.b. |
- | Dampfdichte | N.b. |
- | Dichte | Relative Dichte: 3 – 3,4 |
- | Löslichkeit | N.b. |
- | Verteilungskoeffizient | N.b. |
- | Selbstentzündungstemperatur | N.b. |
- | Zersetzungstemperatur | N.b. |
- | Viskosität | N.b. |
- | Explosive Eigenschaften | N.b. |
- | Oxidierende Eigenschaften | N.b. |
- | Partikeleigenschaften | N.b. |
- | Festkörpergehalt | 900 – 1500 g/l |
---|---|---|
- | Anmerkung: |
Stabil bei normalem Gebrauch.
Das Produkt ist stabil bei üblicher Lagerung und Handhabung.
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine Besonderheiten. Empfehlungen zur Handhabung und Lagerung befolgen.
Nicht angegeben.
Bei sachgemäßer Verwendung gibt es keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.
Name | Expositionsweg | Typ | Reihe | Zeit | Wert | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|
SPINEL (1302-67-6) | dermal | LD50 | Ratte | 1000 – 3400 mg/kg | |||
SPINEL (1302-67-6) | inhalativ | LC50 | Ratte | 4 h | 5,1 – 4000 mg/l |
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
Bestandteile (CAS) | Typ | Wert | Expositionsdauer | Reihe | Organismus | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|
SPINEL (1302-67-6) | LC50 | 35 – 54 mg/L | 96 h | Fische | |||
EC50 | 3,6 – 299 mg/L | 2 min | Daphnia | ||||
LC50 | 0,352 – 10 mg/L | 14 Tage | Algen |
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT und vPvB.
N.b.
Zubereitung ist nicht als umweltgefährlich eingestuft.
Entsorgung gemäß den Vorschriften: Abfall dem bevollmächtigten Sonderabfallsammler übergeben/der Problemabfallentsorgung zuführen.
Völlig entleerte Verpackung gemäß den Vorschriften entsorgen.
-
-
-
Nicht anwendbar.
ADR, RID, IMDG, ADN, IATA: kein Gefahrgut.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
NEIN.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
- Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- MAK- und BAT-Werte-Liste 2013
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz–JArbSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz -MuSchG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV–Störfall-Verordnung)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)
Nicht anwendbar.
Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht verfügbar.
-
ATE ‒ Schätzwert der akuten Toxizität
ADR ‒ Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADN ‒ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
CEN ‒ Europäisches Komitee für Normung
C&L ‒ Einstufung und Kennzeichnung
CLP ‒ Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CAS-Nr. ‒ Chemical-Abstracts-Service-Nummer
CMR ‒ Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin
CSA ‒ Stoffsicherheitsbeurteilung
CSR ‒ Stoffsicherheitsbericht
DMEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD ‒ Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD ‒ Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
DU ‒ Nachgeschalteter Anwender
EG ‒ Europäische Gemeinschaft
ECHA ‒ Europäische Chemikalienagentur
EG- Nummer ‒ EINECS- und ELINCS-Nummer (siehe auch EINECS und ELINCS)
EWR ‒ Europäischer Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
EWG ‒ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS ‒ Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
ELINCS ‒ Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe
EN ‒ Europäische Norm
EQS ‒ Umweltqualitätsnorm
EU ‒ Europäische Union
Euphrac ‒ Europäischer Standardsatzkatalog
EAKV ‒ Europäischer Abfallkatalog (ersetzt durch LoW – siehe unten)
GES ‒ Generisches Expositionsszenarium
GHS ‒ Global Harmonisiertes System
IATA ‒ Internationaler Luftverkehrsverband
ICAO-TI ‒ Technische Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
IMDG ‒ Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
IMSBC ‒ Internationaler Code für die Beförderung fester Massengüter mit Seeschiffen
IT ‒ Informationstechnologie
IUCLID ‒ International Uniform Chemical Information Database - Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank
IUPAC ‒ Internationale Union für reine und angewandte Chemie
JRC ‒ Gemeinsame Forschungsstelle
Kow ‒ Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
LC50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LE ‒ Rechtssubjekt
LoW ‒ Abfallliste (siehe http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/list.htm)
LR ‒ Federführender Registrant
M/I ‒ Hersteller/Importeur
MS ‒ Mitgliedstaat
MSDB ‒ Materialsicherheitsdatenblatt
OC ‒ Verwendungsbedingungen
OECD ‒ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL ‒ Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
ABl. ‒ Amtsblatt
OR ‒ Alleinvertreter
OSHA ‒ Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
PBT ‒ Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PEC ‒ Abgeschätzte Effektkonzentration
PNEC ‒ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
PSA ‒ persönliche Schutzausrüstung
(Q)SAR ‒ Qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung
REACH ‒ Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID ‒ Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RIP ‒ REACH-Umsetzungsprojekt
RMM ‒ Risikomanagementmaßnahme
SCBA ‒ Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
SDB ‒ Sicherheitsdatenblatt
SIEF ‒ Forum zum Austausch von Stoffinformationen
KMU ‒ Kleine und mittlere Unternehmen
STOT ‒ Spezifische Zielorgan-Toxizität
(STOT) RE ‒ Wiederholte Exposition
(STOT) SE ‒ Einmalige Exposition
SVHC ‒ Besonders besorgniserregende Stoffe
UN ‒ Vereinte Nationen
vPvB ‒ Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
-
-