SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006, geändert mit 2020/878/EU
Handelsname:

PREMIX B3

Erstellt am: 18.6.2008 · Überarbeitet am: 23.3.2018 · Version: 1

1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens


chemius.net/aJ96d

1.1. Produktidentifikator

Handelsname

PREMIX B3

Artikelnummer

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen

N.b.

Verwendungen, von denen abgeraten wird

N.b.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hersteller

SILKEM, d.o.o.
Tovarniška cesta 10, 2325 Kidričevo, Slowenien
Tel: +386 2 7991 200
Telefax: +386 2 7991 230
E-Mail: info@silkem.si

Lieferant

SILKEM, d. o. o.
Adresse: Tovarniška cesta 10, 2325 Kidričevo, Slowenien
Tel.: +386 2 7991 200
Telefax: +386 2 7991 230
E-Mail: info@silkem.si

1.4. Notrufnummer

112

+386 2 7991 208 (7h - 15h)

2. Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Skin Irrit. 2; H315  Verursacht Hautreizungen.
Eye Irrit. 2; H319  Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3; H335  Kann die Atemwege reizen.

2.2 Kennzeichnungselemente

2.2.1. Kennzeichnung von Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Signalwort: Achtung

H315  Verursacht Hautreizungen.
H319  Verursacht schwere Augenreizung.
H335  Kann die Atemwege reizen.
P261  Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280  Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303 + P361 + P353  BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305 + P351 + P338  BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

2.2.2. Enthält:

-

2.3. Sonstige Gefahren

N.b.

3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

Für Gemische siehe 3.2.

3.2. Gemische

Name CAS
EG
Index
% Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Spezifische Konzentrationsgrenzen Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG REACH-Registrierungs-Nr.
Benzolsulfonsäure, C 10-13-Alkylderivate, Natriumsalze 68411-30-3
270-115-0
-
7-9 Acute Tox. 4; H302
Skin Irrit. 2; H315
Eye Dam. 1; H318
Aquatic Chronic 3; H412
Xn; R22
Xi; R38-41
-
Kieselsäure, Natriumsalz 1344-09-8
215-687-4
-
4-8 Skin Irrit. 2; H315
Eye Dam. 1; H318
STOT SE 3; H335
Xi; R37/38-41 -

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Anmerkungen

Im Zweifelsfall oder wenn sich die Symptome nicht bessern, Arzt aufsuchen.

Nach Inhalation

Den Bereich belüften. Frische Luft einatmen. Bei anhaltenden Atembeschwerden Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Betroffene Körperteile sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen!

Nach Augenkontakt

Offene Augen, auch unter den Augenlidern, sofort mit viel fließendem Wasser ausspülen. Bei andauernder Reizung medizinischen Dienst/Arzt konsultieren!

Nach Verschlucken

Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Sofort medizinischen Dienst/Arzt aufsuchen.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Inhalation

Verursacht Schleimhautreizung.
Als Symptome treten Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und im Extremfall Verlust des Bewusstseins auf.

Hautkontakt

Nach wiederholter Exposition kann trockene und rissige Haut entstehen.

Augenkontakt

Rötung, Tränenfluss, Schmerz.
Symptome können Rötung, Ödem, Schmerzen und zu zerreißen.

Verschlucken

Kann Bauchschmerzen verursachen.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

-

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Übliche Feuerlöschmittel verwenden (Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Löschschaum, Wassersprühstrahl).

Ungeeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Gefährliche Verbrennungsprodukte

-

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Schutzmaßnahmen

Die beim Erhitzen oder im Brandfall entstehenden Gase oder Rauch nicht einatmen.

Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung

In Bezug auf Umstände und andere Faktoren auswählen.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal

Persönliche Schutzausrüstungen

Kontakt mit Augen und Haut verhindern.

Maßnahmen bei einem Unfall

Entsprechende Lüftung sichern.

6.1.2. Einsatzkräfte

-

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Bei Verschmutzung des Wassers oder Bodens die örtlichen Behörden benachrichtigen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

6.3.1. Rückhaltung

-

6.3.2. Reinigung

Produkt mechanisch aufnehmen und gemäß den Vorschriften entsorgen (siehe 13. Punkt des Sicherheitsdatenblattes).

6.3.3. Sonstige Angaben

-

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Siehe auch Abschnitte 8 und 13.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

7.1.1. Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Verhindern von Bränden

-

Maßnahmen zum Verhindern von Aerosol- und Staubbildung

-

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

7.1.2. Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

Berührung mit der Haut und den Augen verhindern. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

7.2.1. Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen

An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren; In dicht geschlossenen Behältern aufbewahren.

7.2.2. Verpackungsmaterialien

-

7.2.3. Anforderungen an den Lagerraum und die Behälter

-

7.2.4. Anweisungen zur Ausstattung des Lagers

-

Lagerklasse (TRGS510): 13

7.2.5. Weitere Informationen zu Lagerbedingungen

-

7.3. Spezifische Endanwendungen

Empfehlungen

-

Für den industriellen Sektor spezifische Lösungen

-

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

8.1.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz

N.b.

8.1.2. Angaben zu Überwachungsverfahren

DIN EN 482 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012+A1:2015. DIN EN 689:2016 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten.

8.1.3. DNEL/DMEL-Werte

N.b.

8.1.4. PNEC-Werte

N.b.

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Stoff-/Gemisch-bezogene Maßnahmen zum Verhindern von Exposition bei identifizierten Verwendungen

Für persönliche Hygiene sorgen: vor den Pausen und nach Beendigung der Arbeit Hände waschen. Kontakt mit Augen und Haut verhindern.

Organisatorische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

Bei der Arbeit darf man nicht essen, trinken und rauchen.

8.2.2. Persönliche Schutzausrüstungen

Augen-/Gesichtsschutz

Engdichtende Schutzbrille (ISO 16321-1).

Handschutz

Schutzhandschuhe, die gegen Chemikalien beständig sind (DIN EN ISO 374-1).

Körperschutz

Schutzkleidung (DIN EN ISO 13688:2022) und Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345:2022).

Atemschutz

Bei üblicher Verwendung und angemessenner Belüftung nicht erforderlich. Bei Bedarf Atemschutz verwenden - geeignete Maske mit Filter.

Thermische Gefahren

-

8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

-

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

- Aggregatzustand: fest
- Farbe: weiss
- Geruch: geruchlos

Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

- pH-Wert N.b.
- Schmelzpunkt/Schmelzbereich N.b.
- Siedebeginn und Siedebereich N.b.
- Flammpunkt N.b.
- Verdampfungsgeschwindigkeit N.b.
- Entzündbarkeit (fest, gasförmig) N.b.
- Explosionsgrenzen N.b.
- Dampfdruck N.b.
- Dampfdichte N.b.
- Dichte N.b.
- Löslichkeit N.b.
- Verteilungskoeffizient N.b.
- Selbstentzündungstemperatur N.b.
- Zersetzungstemperatur N.b.
- Viskosität N.b.
- Explosive Eigenschaften N.b.
- Oxidierende Eigenschaften N.b.
- Partikeleigenschaften N.b.

9.2. Sonstige Angaben

- Anmerkung:

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

-

10.2. Chemische Stabilität

Stabil unter Normalbedingungen. Bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

-

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Keine Besonderheiten. Empfehlungen zur Handhabung und Lagerung befolgen.

10.5. Unverträgliche Materialien

Die allgemeine Regel über die Nichtverträglichkeit der Chemikalien ist zu berücksichtigen.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Bei sachgemäßer Verwendung gibt es keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.

11. Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

(a) Akute Toxizität

N.b.

(b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

N.b.

(c) Schwere Augenschädigung/-reizung

N.b.

(d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut

N.b.

(e) Keimzell-Mutagenität

N.b.

(f) Karzinogenität

N.b.

(g) Reproduktionstoxizität

N.b.

Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften

N.b.

(h) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

N.b.

(i) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

N.b.

(j) Aspirationsgefahr

N.b.

11.2. Angaben über sonstige Gefahren

11.2.1. Endokrinschädliche Eigenschaften

N.b.

11.2.2. Sonstige Angaben

N.b.

12. Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

12.1.1. Akute Toxizität

N.b.

12.1.2. Chronische Toxizität

N.b.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

12.2.1. Abiotische Abbaubarkeit, physikalische und fotochemische Beseitigung

N.b.

12.2.2. Bioabbau

N.b.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

12.3.1. Verteilungskoeffizient

N.b.

12.3.2. Biokonzentrationsfaktor (BCF)

N.b.

12.4. Mobilität im Boden

12.4.1. Bekannte oder vorhergesagte Verteilung in den Umweltkompartimenten

N.b.

12.4.2. Oberflächenspannung

N.b.

12.4.3. Adsorption / Desorption

N.b.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Bewertung ist nicht erstellt worden.

12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften

N.b.

12.7. Sonstige Angaben

Für das Produkt

Vermeiden Sie die Freisetzung in die Umwelt.

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

13.1.1. Produkt-/Verpackungsentsorgung

Produkt

Gemäß den Vorschriften entsorgen.

Verunreinigte Verpackungen

Völlig entleerte Verpackung gemäß den Vorschriften entsorgen.

13.1.2. Für die Abfallbehandlung relevante Angaben

-

13.1.3. Für die Entsorgung von Abwasser relevante Angaben

-

13.1.4. Sonstige Empfehlungen zur Entsorgung

-

14. Angaben zum Transport

14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer

Nicht anwendbar.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR, RID, IMDG, ADN, IATA: kein Gefahrgut.

14.3. Transportgefahrenklassen

Nicht anwendbar.

14.4. Verpackungsgruppe

Nicht anwendbar.

14.5. Umweltgefahren

NEIN.

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Nicht anwendbar.

14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten

Nicht anwendbar.

15. Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

- Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
- Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- MAK- und BAT-Werte-Liste 2013
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz–JArbSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz -MuSchG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV–Störfall-Verordnung)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)

15.1.1. VOC-Wert nach Richtlinie 2004/42/EG

Nicht anwendbar.

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht verfügbar.

16. Sonstige Angaben

Änderungen

-

Abkürzungen und Akronyme

ATE ‒ Schätzwert der akuten Toxizität
ADR ‒ Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADN ‒ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
CEN ‒ Europäisches Komitee für Normung
C&L ‒ Einstufung und Kennzeichnung
CLP ‒ Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CAS-Nr. ‒ Chemical-Abstracts-Service-Nummer
CMR ‒ Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin
CSA ‒ Stoffsicherheitsbeurteilung
CSR ‒ Stoffsicherheitsbericht
DMEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD ‒ Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD ‒ Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
DU ‒ Nachgeschalteter Anwender
EG ‒ Europäische Gemeinschaft
ECHA ‒ Europäische Chemikalienagentur
EG- Nummer ‒ EINECS- und ELINCS-Nummer (siehe auch EINECS und ELINCS)
EWR ‒ Europäischer Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
EWG ‒ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS ‒ Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
ELINCS ‒ Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe
EN ‒ Europäische Norm
EQS ‒ Umweltqualitätsnorm
EU ‒ Europäische Union
Euphrac ‒ Europäischer Standardsatzkatalog
EAKV ‒ Europäischer Abfallkatalog (ersetzt durch LoW – siehe unten)
GES ‒ Generisches Expositionsszenarium
GHS ‒ Global Harmonisiertes System
IATA ‒ Internationaler Luftverkehrsverband
ICAO-TI ‒ Technische Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
IMDG ‒ Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
IMSBC ‒ Internationaler Code für die Beförderung fester Massengüter mit Seeschiffen
IT ‒ Informationstechnologie
IUCLID ‒ International Uniform Chemical Information Database - Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank
IUPAC ‒ Internationale Union für reine und angewandte Chemie
JRC ‒ Gemeinsame Forschungsstelle
Kow ‒ Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
LC50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LE ‒ Rechtssubjekt
LoW ‒ Abfallliste (siehe http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/list.htm)
LR ‒ Federführender Registrant
M/I ‒ Hersteller/Importeur
MS ‒ Mitgliedstaat
MSDB ‒ Materialsicherheitsdatenblatt
OC ‒ Verwendungsbedingungen
OECD ‒ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL ‒ Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
ABl. ‒ Amtsblatt
OR ‒ Alleinvertreter
OSHA ‒ Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
PBT ‒ Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PEC ‒ Abgeschätzte Effektkonzentration
PNEC ‒ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
PSA ‒ persönliche Schutzausrüstung
(Q)SAR ‒ Qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung
REACH ‒ Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID ‒ Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RIP ‒ REACH-Umsetzungsprojekt
RMM ‒ Risikomanagementmaßnahme
SCBA ‒ Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
SDB ‒ Sicherheitsdatenblatt
SIEF ‒ Forum zum Austausch von Stoffinformationen
KMU ‒ Kleine und mittlere Unternehmen
STOT ‒ Spezifische Zielorgan-Toxizität
(STOT) RE ‒ Wiederholte Exposition
(STOT) SE ‒ Einmalige Exposition
SVHC ‒ Besonders besorgniserregende Stoffe
UN ‒ Vereinte Nationen
vPvB ‒ Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden

-

Die Bedeutung der H-Sätze aus dem dritten Punkt des Datenblattes

H302  Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315  Verursacht Hautreizungen.
H318  Verursacht schwere Augenschäden.
H335  Kann die Atemwege reizen.
H412  Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.