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SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006, geändert mit 2020/878/EU
Handelsname:
PREMIX B3
Erstellt am: 18.6.2008 |
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PREMIX B3
N.b.
N.b.
HerstellerSILKEM, d.o.o. | LieferantSILKEM, d. o. o. |
112
+386 2 7991 208 (7h - 15h)
Skin Irrit. 2; H315 Verursacht Hautreizungen.
Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3; H335 Kann die Atemwege reizen.
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Signalwort: Achtung
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
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N.b.
Für Gemische siehe 3.2.
| Name | CAS EG Index |
% | Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 | Spezifische Konzentrationsgrenzen | Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG | REACH-Registrierungs-Nr. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Benzolsulfonsäure, C 10-13-Alkylderivate, Natriumsalze | 68411-30-3 270-115-0 - |
7-9 | Acute Tox. 4; H302 Skin Irrit. 2; H315 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 3; H412 |
Xn; R22 Xi; R38-41 |
- | |
| Kieselsäure, Natriumsalz | 1344-09-8 215-687-4 - |
4-8 | Skin Irrit. 2; H315 Eye Dam. 1; H318 STOT SE 3; H335 |
Xi; R37/38-41 | - |
Im Zweifelsfall oder wenn sich die Symptome nicht bessern, Arzt aufsuchen.
Den Bereich belüften. Frische Luft einatmen. Bei anhaltenden Atembeschwerden Arzt aufsuchen.
Betroffene Körperteile sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen!
Offene Augen, auch unter den Augenlidern, sofort mit viel fließendem Wasser ausspülen. Bei andauernder Reizung medizinischen Dienst/Arzt konsultieren!
Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Sofort medizinischen Dienst/Arzt aufsuchen.
Verursacht Schleimhautreizung.
Als Symptome treten Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und im Extremfall Verlust des Bewusstseins auf.
Nach wiederholter Exposition kann trockene und rissige Haut entstehen.
Rötung, Tränenfluss, Schmerz.
Symptome können Rötung, Ödem, Schmerzen und zu zerreißen.
Kann Bauchschmerzen verursachen.
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Übliche Feuerlöschmittel verwenden (Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Löschschaum, Wassersprühstrahl).
Wasservollstrahl.
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Die beim Erhitzen oder im Brandfall entstehenden Gase oder Rauch nicht einatmen.
In Bezug auf Umstände und andere Faktoren auswählen.
Kontakt mit Augen und Haut verhindern.
Entsprechende Lüftung sichern.
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Bei Verschmutzung des Wassers oder Bodens die örtlichen Behörden benachrichtigen.
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Produkt mechanisch aufnehmen und gemäß den Vorschriften entsorgen (siehe 13. Punkt des Sicherheitsdatenblattes).
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Siehe auch Abschnitte 8 und 13.
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Berührung mit der Haut und den Augen verhindern. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen.
An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren; In dicht geschlossenen Behältern aufbewahren.
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Lagerklasse (TRGS510): 13
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N.b.
DIN EN 482 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012+A1:2015. DIN EN 689:2016 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten.
N.b.
N.b.
Für persönliche Hygiene sorgen: vor den Pausen und nach Beendigung der Arbeit Hände waschen. Kontakt mit Augen und Haut verhindern.
Bei der Arbeit darf man nicht essen, trinken und rauchen.
Engdichtende Schutzbrille (ISO 16321-1).
Schutzhandschuhe, die gegen Chemikalien beständig sind (DIN EN ISO 374-1).
Schutzkleidung (DIN EN ISO 13688:2022) und Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345:2022).
Bei üblicher Verwendung und angemessenner Belüftung nicht erforderlich. Bei Bedarf Atemschutz verwenden - geeignete Maske mit Filter.
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| - | Aggregatzustand: | fest |
|---|---|---|
| - | Farbe: | weiss |
| - | Geruch: | geruchlos |
| - | pH-Wert | N.b. |
|---|---|---|
| - | Schmelzpunkt/Schmelzbereich | N.b. |
| - | Siedebeginn und Siedebereich | N.b. |
| - | Flammpunkt | N.b. |
| - | Verdampfungsgeschwindigkeit | N.b. |
| - | Entzündbarkeit (fest, gasförmig) | N.b. |
| - | Explosionsgrenzen | N.b. |
| - | Dampfdruck | N.b. |
| - | Dampfdichte | N.b. |
| - | Dichte | N.b. |
| - | Löslichkeit | N.b. |
| - | Verteilungskoeffizient | N.b. |
| - | Selbstentzündungstemperatur | N.b. |
| - | Zersetzungstemperatur | N.b. |
| - | Viskosität | N.b. |
| - | Explosive Eigenschaften | N.b. |
| - | Oxidierende Eigenschaften | N.b. |
| - | Partikeleigenschaften | N.b. |
| - | Anmerkung: |
|---|
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Stabil unter Normalbedingungen. Bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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Keine Besonderheiten. Empfehlungen zur Handhabung und Lagerung befolgen.
Die allgemeine Regel über die Nichtverträglichkeit der Chemikalien ist zu berücksichtigen.
Bei sachgemäßer Verwendung gibt es keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.
N.b.
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N.b.
Die Bewertung ist nicht erstellt worden.
N.b.
Vermeiden Sie die Freisetzung in die Umwelt.
Gemäß den Vorschriften entsorgen.
Völlig entleerte Verpackung gemäß den Vorschriften entsorgen.
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Nicht anwendbar.
ADR, RID, IMDG, ADN, IATA: kein Gefahrgut.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
NEIN.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
- Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- MAK- und BAT-Werte-Liste 2013
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz–JArbSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz -MuSchG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV–Störfall-Verordnung)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)
Nicht anwendbar.
Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht verfügbar.
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ATE ‒ Schätzwert der akuten Toxizität
ADR ‒ Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADN ‒ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
CEN ‒ Europäisches Komitee für Normung
C&L ‒ Einstufung und Kennzeichnung
CLP ‒ Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CAS-Nr. ‒ Chemical-Abstracts-Service-Nummer
CMR ‒ Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin
CSA ‒ Stoffsicherheitsbeurteilung
CSR ‒ Stoffsicherheitsbericht
DMEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD ‒ Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD ‒ Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
DU ‒ Nachgeschalteter Anwender
EG ‒ Europäische Gemeinschaft
ECHA ‒ Europäische Chemikalienagentur
EG- Nummer ‒ EINECS- und ELINCS-Nummer (siehe auch EINECS und ELINCS)
EWR ‒ Europäischer Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
EWG ‒ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS ‒ Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
ELINCS ‒ Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe
EN ‒ Europäische Norm
EQS ‒ Umweltqualitätsnorm
EU ‒ Europäische Union
Euphrac ‒ Europäischer Standardsatzkatalog
EAKV ‒ Europäischer Abfallkatalog (ersetzt durch LoW – siehe unten)
GES ‒ Generisches Expositionsszenarium
GHS ‒ Global Harmonisiertes System
IATA ‒ Internationaler Luftverkehrsverband
ICAO-TI ‒ Technische Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
IMDG ‒ Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
IMSBC ‒ Internationaler Code für die Beförderung fester Massengüter mit Seeschiffen
IT ‒ Informationstechnologie
IUCLID ‒ International Uniform Chemical Information Database - Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank
IUPAC ‒ Internationale Union für reine und angewandte Chemie
JRC ‒ Gemeinsame Forschungsstelle
Kow ‒ Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
LC50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LE ‒ Rechtssubjekt
LoW ‒ Abfallliste (siehe http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/list.htm)
LR ‒ Federführender Registrant
M/I ‒ Hersteller/Importeur
MS ‒ Mitgliedstaat
MSDB ‒ Materialsicherheitsdatenblatt
OC ‒ Verwendungsbedingungen
OECD ‒ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL ‒ Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
ABl. ‒ Amtsblatt
OR ‒ Alleinvertreter
OSHA ‒ Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
PBT ‒ Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PEC ‒ Abgeschätzte Effektkonzentration
PNEC ‒ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
PSA ‒ persönliche Schutzausrüstung
(Q)SAR ‒ Qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung
REACH ‒ Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID ‒ Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RIP ‒ REACH-Umsetzungsprojekt
RMM ‒ Risikomanagementmaßnahme
SCBA ‒ Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
SDB ‒ Sicherheitsdatenblatt
SIEF ‒ Forum zum Austausch von Stoffinformationen
KMU ‒ Kleine und mittlere Unternehmen
STOT ‒ Spezifische Zielorgan-Toxizität
(STOT) RE ‒ Wiederholte Exposition
(STOT) SE ‒ Einmalige Exposition
SVHC ‒ Besonders besorgniserregende Stoffe
UN ‒ Vereinte Nationen
vPvB ‒ Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
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H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.