SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006, geändert mit 2020/878/EU
Handelsname:

Zeolitni težki kompound / Zeolite heavy compound / Zeolith Heavy Compound HC8

Erstellt am: 31.3.2008 · Überarbeitet am: 26.6.2020 · Version: 5.0

1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens


chemius.net/HWZ77

1.1. Produktidentifikator

Handelsname

Zeolitni težki kompound / Zeolite heavy compound / Zeolith Heavy Compound HC8

Synonym

HC8

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen

Industriellen Einsatz.

Verwendungen, von denen abgeraten wird

nicht bekannt.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hersteller

SILKEM, d. o. o.
Adresse: Tovarniška cesta 10, 2325 Kidričevo, Slowenien
Tel.: +386 2 7991 200
Telefax: +386 2 7991 230
E-Mail: info@silkem.si

1.4. Notrufnummer

112

+386 2 7991 208 (7h - 15h)

2. Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gemäß den Vorschriften ist die Zubereitung nicht als gefährlich eingestuft.

2.2 Kennzeichnungselemente

2.2.1. Kennzeichnung von Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind nicht erforderlich.

2.2.2. Enthält:

-

2.2.3. Besondere Gefahrenhinweise

Die Zubereitung ist gemäß den Vorschriften nicht als gefährlich eingestuft.

2.3. Sonstige Gefahren

Das Produkt enthält keine Stoffe, die als beständig oder toxisch eingestuft wurden, oder Stoffe, die sich anreichern können (PBT), bzw. sehr beständige oder stark toxische Stoffe oder Stoffe, die sich stark anreichern können.

3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Produktbeschreibung

EINECS: 215-283-8 und CAS: 1318-02-1 werden lediglich zu Informationszwecken als zugehörige Nummern und als Vorregistrierungskennung verwendet. Die hier genannten EINECS-Nummern wurden von der ECHA nach der Registrierung benannt.

3.1. Stoffe

Für Gemische siehe 3.2.

3.2. Gemische

Name CAS
EG
Index
% Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Spezifische Konzentrationsgrenzen Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG REACH-Registrierungs-Nr.
Zeolith 1318-02-1
930-915-9
-
87-91 keine Einstufung keine Einstufung 01-2119429034-49-0017
2-propensäure, polymer mit 2,5- furandion, natriumsalz 52255-49-9
610-814-3
-
8-10 keine Einstufung keine Einstufung -

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Anmerkungen

Im Zweifelsfall oder wenn sich die Symptome nicht bessern, Arzt aufsuchen.

Nach Inhalation

Verunfallten an die frische Luft bringen - kontaminierten Bereich verlassen. Den Bereich belüften. Frische Luft einatmen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Das Produkt ist nicht reizend auf die Haut. Körperteile, die in Berührung mit der Zubereitung kamen, sollten mit Wasser abgespült werden.

Nach Augenkontakt

Bei Augenkontakt Augen sofort mit viel Wasser abspülen. Bei andauernder Reizung medizinischen Dienst/Arzt konsultieren!

Nach Verschlucken

Im Zweifelsfall oder im Falle der Verschlechterung ärztliche Hilfe suchen.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Inhalation

Husten, Niesen, Nasenausfluss, Atemnot.
Als Symptome treten Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und im Extremfall Verlust des Bewusstseins auf.

Hautkontakt

Bei Berührung mit der Haut verursacht Reizung und Rötung.

Augenkontakt

Rötung, Tränenfluss, Schmerz.
Symptome können Rötung, Ödem, Schmerzen und zu zerreißen.

Verschlucken

Reizt die Verdauungsorgane - Mund, Speiseröhre, Verdauungstrakt.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

-

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Löschmittel hinsichtlich der Umstände und anderen Faktoren auswählen. Kohlendioxid. Alkoholbeständiger Schaum. Löschpulver. Wassersprühstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Gefährliche Verbrennungsprodukte

-

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Schutzmaßnahmen

Die beim Erhitzen oder im Brandfall entstehenden Gase oder Rauch nicht einatmen.

Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung

Im Brandfall: Geeigneten Atemschutz verwenden - umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder völlige Schutzausrüstung.

Sonstige Angaben

Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften gesammelt und entsorgt werden; darf nicht in Kanalisation gelangen.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Nach Gebrauch bzw. in Berührung mit der Zubereitung Hände gründlich waschen.

Maßnahmen bei einem Unfall

Staubentstehung verhindern.

6.1.2. Einsatzkräfte

Verwendung persönlicher Schutzmittel erforderlich!

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Bei Verschmutzung des Wassers oder Bodens die örtlichen Behörden benachrichtigen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

6.3.1. Rückhaltung

-

6.3.2. Reinigung

Produkt mechanisch aufnehmen und gemäß den Vorschriften entsorgen (siehe 13. Punkt des Sicherheitsdatenblattes).

6.3.3. Sonstige Angaben

-

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Siehe auch Abschnitte 8 und 13.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

7.1.1. Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Verhindern von Bränden

Statische Elektrizität verhindern.

Maßnahmen zum Verhindern von Aerosol- und Staubbildung

Staubentstehung verhindern. Für gute Lüftung und Absaugung sorgen.

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

7.1.2. Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

Berührung mit der Haut und den Augen verhindern. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

7.2.1. Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen

In gut geschlossenen Behältern aufbewahren. An einem trockenen Ort lagern. An einem gut belüfteten Ort lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Dieses Produkt ist hygroskopisch.

7.2.2. Verpackungsmaterialien

-

7.2.3. Anforderungen an den Lagerraum und die Behälter

-

7.2.4. Anweisungen zur Ausstattung des Lagers

13

Lagerklasse (TRGS510): 13

7.2.5. Weitere Informationen zu Lagerbedingungen

-

7.3. Spezifische Endanwendungen

Empfehlungen

-

Für den industriellen Sektor spezifische Lösungen

-

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

8.1.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz

Stoffidentität Arbeitsplatzgrenzwert Spitzenbegr.    
Bezeichnung EG-Nr. CAS-Nr. ml/m3
(ppm)
mg/m3 Überschrei-
tungsfaktor
Bemerkungen Biologische Grenzwerte (BGW)
Zeolith 930-915-9 1318-02-1 3 2 AGW (ALVEO); Allg. Staubg.: TRGS 900 2.4 AGS
Zeolith 930-915-9 1318-02-1 10 2 AGW (EINATEM); Allg. Staubg.: TRGS 900 2.4 AGS

8.1.2. Angaben zu Überwachungsverfahren

DIN EN 482 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012+A1:2015. DIN EN 689:2016 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten.

8.1.3. DNEL/DMEL-Werte

Für Inhaltsstoffe

Name Typ Expositionsweg Expositionsfrequenz Wert Bemerkung
Zeolith (1318-02-1) Arbeitnehmer inhalativ Langzeit () 3 mg/m3
Zeolith (1318-02-1) Arbeitnehmer dermal Langzeit () 2,5 mg/kg Körpergewicht/Tag

8.1.4. PNEC-Werte

Für Inhaltsstoffe

Name Expositionsweg Wert Bemerkung
Zeolith (1318-02-1) Süßwasser 3,2 mg/L
Zeolith (1318-02-1) Meerwasser 0,32 mg/L
Zeolith (1318-02-1) Boden 600 mg/kg dw

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Stoff-/Gemisch-bezogene Maßnahmen zum Verhindern von Exposition bei identifizierten Verwendungen

Für persönliche Hygiene sorgen: vor den Pausen und nach Beendigung der Arbeit Hände waschen. In Übereinstimmung mit guter industrieller Hygiene- und Sicherheitspraxis handhaben.

Organisatorische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

Vorrichtung zum Auswaschen der Augen besorgen.

Technische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

An Stellen mit einer höheren Konzentration für gute Lüftung und lokale Absaugung sorgen.

8.2.2. Persönliche Schutzausrüstungen

Augen-/Gesichtsschutz

Schutzbrille mit Seitenschutz (ISO 16321-1).

Handschutz

Schutzhandschuhe (DIN EN ISO 374-1:2018).

Körperschutz

Schutzkleidung (DIN EN ISO 13688:2022) und Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345:2022).

Atemschutz

Bei normaler Verwendung und geeigneter Belüftung nicht erforderlich. Maske mit Staubfilter (P2) (DIN EN 140:1998).

Thermische Gefahren

-

8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

-

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

- Aggregatzustand: fest
- Farbe: weiss
- Geruch: geruchlos

Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

- pH-Wert 10 – 11
- Schmelzpunkt/Schmelzbereich N.b.
- Siedebeginn und Siedebereich N.b.
- Flammpunkt N.b.
- Verdampfungsgeschwindigkeit N.b.
- Entzündbarkeit (fest, gasförmig) N.b.
- Explosionsgrenzen N.b.
- Dampfdruck N.b.
- Dampfdichte N.b.
- Dichte Schüttdichte:
700 – 800 kg/m3
- Löslichkeit Wasser:
unlöslich
- Verteilungskoeffizient N.b.
- Selbstentzündungstemperatur N.b.
- Zersetzungstemperatur N.b.
- Viskosität N.b.
- Explosive Eigenschaften N.b.
- Oxidierende Eigenschaften N.b.
- Partikeleigenschaften N.b.

9.2. Sonstige Angaben

- Anmerkung: Hygroskopisch.

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

Stabil bei normalem Gebrauch.

10.2. Chemische Stabilität

Stabil bei normaler Verwendung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Das Produkt ist bei normaler Verwendung und unter Beachtung der Gebrauchs- und Lageranleitung stabil.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Keine Besonderheiten. Empfehlungen zur Handhabung und Lagerung befolgen. Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen - an einem trockenen Ort lagern.

10.5. Unverträgliche Materialien

Nicht angegeben.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Bei sachgemäßer Verwendung gibt es keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.

11. Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

(a) Akute Toxizität

NameExpositionswegTypReiheZeitWertMethodeBemerkung
Für das ProduktinhalativLC50Ratte4 h 18,3 mg/lStaub/Aerosol
Für das ProduktdermalLD50Kaninchen 2000 mg/kg
Für das ProduktoralLD50Ratte 10000 mg/kg
Zeolith (1318-02-1)oralLD50Hund1000 – 31600 mg/kg
Zeolith (1318-02-1)oralLD50Ratte5000 – 31600 mg/kg

(b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

NameReiheZeitResultatMethodeBemerkung
Zeolith (1318-02-1)Nicht reizend.

(c) Schwere Augenschädigung/-reizung

NameReiheZeitResultatMethodeBemerkung
Zeolith (1318-02-1)Kann eine leichte und vorübergehende Augenreizung verursachen.Außer einer leichten Augenreizung 2 Stunden nach Anwendung konnten keine weiteren Veränderungen an der Bindehaut festgestellt werden. Die Reizung ist innerhalb von 24 Stunden voll reversibel.

(d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut

NameExpositionswegReiheZeitResultatMethodeBemerkung
Zeolith (1318-02-1)-Nicht sensibilisierend.

(e) Keimzell-Mutagenität

NameTypReiheZeitResultatMethodeBemerkung
Zeolith (1318-02-1)Negativ.

(f) Karzinogenität

NameExpositionswegTypReiheZeitWertResultatMethodeBemerkung
Zeolith (1318-02-1)negativ

(g) Reproduktionstoxizität

NameTypTypReiheZeitWertResultatMethodeBemerkung
Zeolith (1318-02-1)--Negativ.

Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften

N.b.

(h) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

N.b.

(i) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

N.b.

(j) Aspirationsgefahr

N.b.

11.2. Angaben über sonstige Gefahren

11.2.1. Endokrinschädliche Eigenschaften

N.b.

11.2.2. Sonstige Angaben

N.b.

12. Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

12.1.1. Akute Toxizität

Für das Produkt
Typ Wert Expositionsdauer Reihe Organismus Methode Bemerkung
EC50 560 – 1000 mg/L 72 h Algen
LC50 1800 – 3200 mg/L 96 h Fische
Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Typ Wert Expositionsdauer Reihe Organismus Methode Bemerkung
Zeolith (1318-02-1) EC50 > 100 mg/L 48 h Daphnia
LC50 > 680 mg/L 96 h Fische
EC50 > 300 mg/L 96 h Algen

12.1.2. Chronische Toxizität

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Typ Wert Expositionsdauer Reihe Organismus Methode Bemerkung
Zeolith (1318-02-1) NOEC > 86,7 mg/L Fische
NOEC 32 mg/L im Wasser lebende Wirbellose
NOEC > 200 mg/L Sedimentorganismen
LC50 9000 mg/kg Boden dw 23 Tag Landpflanzen OECD 208 aussaat
EC50 9000 mg/kg Boden dw Tag Landpflanzen OECD 208 Seeding wachstum
NOEC 5000 mg/kg Boden dw Landpflanzen OECD 208

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

12.2.1. Abiotische Abbaubarkeit, physikalische und fotochemische Beseitigung

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Umwelt Typ / Methode Halbwertszeit Bewertung Methode Bemerkung
Zeolith (1318-02-1) Wasser Hydrolyse Die Hydrolysegeschwindigkeit wird bei hohem und niedrigem pH-Wert beschleunigt und durch hohe Konzentrationen an Hydrolyseprodukten verzögert.
Zeolith (1318-02-1) Wasser Hydrolyse Die hydrolytische Reaktion führt zur Bildung natürlicher Aluminosilikate, so dass natürliche Bestandteile von Boden, Sediment und Wasser gebildet werden.

12.2.2. Bioabbau

N.b.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

12.3.1. Verteilungskoeffizient

N.b.

12.3.2. Biokonzentrationsfaktor (BCF)

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Reihe Organismus Wert Dauer Bewertung Methode Bemerkung
Zeolith (1318-02-1) - Nicht bioakkumulierbar.

12.4. Mobilität im Boden

12.4.1. Bekannte oder vorhergesagte Verteilung in den Umweltkompartimenten

N.b.

12.4.2. Oberflächenspannung

N.b.

12.4.3. Adsorption / Desorption

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Typ Kriterium Wert Bewertung Methode Bemerkung
Zeolith (1318-02-1) Boden Nicht für den biologischen Abbau geeignet. In der Praxis verbessert Zeolith die Nährstoffbilanz im Boden.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Bewertung ist nicht erstellt worden.

12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften

N.b.

12.7. Sonstige Angaben

Für das Produkt

Vermeiden Sie die Freisetzung in die Umwelt.

Für Inhaltsstoffe

Stoff: Zeolith

Wassergefährdungsklasse (WGK): nwg

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

13.1.1. Produkt-/Verpackungsentsorgung

Produkt

Entsorgung gemäß lokaler oder behördlicher Vorschriften.

Abfallcodes/Abfallbezeichnungen gemäß LoW

06 02 99 - Abfälle a.n.g.

Verunreinigte Verpackungen

Völlig entleerte Verpackung gemäß den Vorschriften entsorgen.

Abfallcodes/Abfallbezeichnungen gemäß LoW

15 01 02 - Verpackungen aus Kunststoff

13.1.2. Für die Abfallbehandlung relevante Angaben

Entsorgung gemäß der Abfallbewirtschaftungsverordnung.

13.1.3. Für die Entsorgung von Abwasser relevante Angaben

-

13.1.4. Sonstige Empfehlungen zur Entsorgung

-

14. Angaben zum Transport

14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer

Nicht anwendbar.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR, RID, IMDG, ADN, IATA: kein Gefahrgut.

14.3. Transportgefahrenklassen

Nicht anwendbar.

14.4. Verpackungsgruppe

Nicht anwendbar.

14.5. Umweltgefahren

NEIN.

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Nicht anwendbar.

14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten

Nicht anwendbar.

15. Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

- Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
- Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- MAK- und BAT-Werte-Liste 2013
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz–JArbSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz -MuSchG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV–Störfall-Verordnung)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)

15.1.1. VOC-Wert nach Richtlinie 2004/42/EG

Nicht anwendbar.

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht verfügbar.

16. Sonstige Angaben

Änderungen

-

Abkürzungen und Akronyme

ATE ‒ Schätzwert der akuten Toxizität
ADR ‒ Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADN ‒ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
CEN ‒ Europäisches Komitee für Normung
C&L ‒ Einstufung und Kennzeichnung
CLP ‒ Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CAS-Nr. ‒ Chemical-Abstracts-Service-Nummer
CMR ‒ Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin
CSA ‒ Stoffsicherheitsbeurteilung
CSR ‒ Stoffsicherheitsbericht
DMEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD ‒ Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD ‒ Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
DU ‒ Nachgeschalteter Anwender
EG ‒ Europäische Gemeinschaft
ECHA ‒ Europäische Chemikalienagentur
EG- Nummer ‒ EINECS- und ELINCS-Nummer (siehe auch EINECS und ELINCS)
EWR ‒ Europäischer Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
EWG ‒ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS ‒ Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
ELINCS ‒ Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe
EN ‒ Europäische Norm
EQS ‒ Umweltqualitätsnorm
EU ‒ Europäische Union
Euphrac ‒ Europäischer Standardsatzkatalog
EAKV ‒ Europäischer Abfallkatalog (ersetzt durch LoW – siehe unten)
GES ‒ Generisches Expositionsszenarium
GHS ‒ Global Harmonisiertes System
IATA ‒ Internationaler Luftverkehrsverband
ICAO-TI ‒ Technische Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
IMDG ‒ Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
IMSBC ‒ Internationaler Code für die Beförderung fester Massengüter mit Seeschiffen
IT ‒ Informationstechnologie
IUCLID ‒ International Uniform Chemical Information Database - Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank
IUPAC ‒ Internationale Union für reine und angewandte Chemie
JRC ‒ Gemeinsame Forschungsstelle
Kow ‒ Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
LC50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LE ‒ Rechtssubjekt
LoW ‒ Abfallliste (siehe http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/list.htm)
LR ‒ Federführender Registrant
M/I ‒ Hersteller/Importeur
MS ‒ Mitgliedstaat
MSDB ‒ Materialsicherheitsdatenblatt
OC ‒ Verwendungsbedingungen
OECD ‒ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL ‒ Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
ABl. ‒ Amtsblatt
OR ‒ Alleinvertreter
OSHA ‒ Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
PBT ‒ Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PEC ‒ Abgeschätzte Effektkonzentration
PNEC ‒ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
PSA ‒ persönliche Schutzausrüstung
(Q)SAR ‒ Qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung
REACH ‒ Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID ‒ Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RIP ‒ REACH-Umsetzungsprojekt
RMM ‒ Risikomanagementmaßnahme
SCBA ‒ Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
SDB ‒ Sicherheitsdatenblatt
SIEF ‒ Forum zum Austausch von Stoffinformationen
KMU ‒ Kleine und mittlere Unternehmen
STOT ‒ Spezifische Zielorgan-Toxizität
(STOT) RE ‒ Wiederholte Exposition
(STOT) SE ‒ Einmalige Exposition
SVHC ‒ Besonders besorgniserregende Stoffe
UN ‒ Vereinte Nationen
vPvB ‒ Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden

-

Die Bedeutung der H-Sätze aus dem dritten Punkt des Datenblattes

-

Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.